Schallschutz
Die Hauptziele des Schallschutzes sind die Eingrenzung des Lärms in der Nachbarschaft bzw. die Vorsorge zum Schutz der Allgemeinheit vor schädlichen Lärmeinwirkungen ausgehend von verschiedenen Emissionsquellen wie genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV), Verkehr (16. BImSchV), Sportanlagen (18. BImSchV), Verkehrswege (24. BImSchV), Straßen (RLS-90) und Schienenwege (Schall 03). Wir planen passive und aktive Lärmschutzmaßnahmen und unterbreiten Vorschlägen für deren Realisierung. Des Weiteren erstellen wir Lärmkartierungen an Hand von vorhandenen Geländetopografien.
Unsere Leistungen:

• Messung und Berechnung zum Emissionsschutz (BImSchV und TA Lärm)
• Messung und Berechnung zum Immissionsschutz (BImSchV und TA Lärm)
• Planung passiver und aktiver Lärmschutzmaßnahmen
• Erstellung von Lärmkartierungen